Unsere AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag 
der Ferienwohnungen Hartinger 


Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des 

Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit der Ferienwohnung 

Hartinger (nachfolgend: Beherbergungsbetrieb) geschlossenen Vertrages, soweit 

nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen 

wurden. 

Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen. 

1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien 

1.1 Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen 

Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur 

Gästebeherbergung sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten 

Leistungen. 

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies 

vorher vereinbart wurde. 

1.3 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das 

Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem 

Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. 

1.4 Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des 

Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem 

Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu 

bestätigen. Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den Vertragsschluss 

durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die örtliche Tourist-Information) vertreten 

lassen. 

1.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so 

liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden 

Gast, das dieser innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem 

Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter annehmen kann. Während 

dieser Frist sind der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter an den Inhalt 

dieses neuen Angebotes gebunden. Die Annahmeerklärung kann 

ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der 

Buchungssumme) gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen 

Vertreter erfolgen. 

1.6 Vertragspartner sind der Gast und der Beherbergungsbetrieb. Bucht ein Gast 

oder ein Dritter für mehrere Personen, so steht der Buchende, wenn er diese 

Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen 

hat, für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen ein. 

2. Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten 

2.1 Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebs 

Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem 

vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu 

stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wurde seitens 

des Beherbergungsbetriebs nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer 

schriftlich bestätigt, besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf 

Bereitstellung bestimmter Zimmer. 

Die gebuchte Unterkunft wird vom Leistungsträger am Anreisetag 

grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den 

Leistungsträger über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu 

informieren. 

Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige 

Bezahlung geleistet oder wurde die Kreditkartennummer bei der Buchung 

angegeben, so wird die Unterkunft auch über diese Zeit hinaus freigehalten. 

2.2 Leistungspflichten des Gastes 

Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den 

geltenden oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch 

für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des 

Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten. 

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 12:00 Uhr 

geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb 

über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche 

Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Gast 

steht es frei, dem Beherbergungspreis nachzuweisen, dass diesem kein oder 

ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 

2.3 Preise und Preisanpassung 

Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und 

Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche Vereinbarung. Im übrigen 

sind Leistungen und Tarife freibleibend. 

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte 

Mehrwertsteuer ein. 

Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis 

angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anzuheben, wenn sich der 

allgemein für derartige Leistungen vom Beherbergungsbetrieb berechnete 

Preis erhöht und zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung 

mehr als 4 Monate liegen. 

Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast 

nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Gäste, der 

Leistungen des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste 

wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt. 

2.4 Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes 

Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden 

und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im 

Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu 

verwenden. 

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom 

Gast und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden 

Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an 

Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen 

schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. 

Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und 

Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb 

anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur 

dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. 

Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich 

beeinträchtigt, so hat der Gast dem Beherbergungsbetrieb eine 

angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist 

der Gast berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu 

kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der 

Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die 

Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts 

unzumutbar ist bzw. der Gast ein für den Beherbergungsbetrieb 

erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. 

Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem 

Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei 

mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Gast haftet für die von ihm 

mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters. 

3. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten 

3.1 Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung 

Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen 

einschließlich der Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten (z.B. Minibar, 

Telefon, Video) am Tage der Abreise unmittelbar an den 

Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. 

Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Beherbergungsbetrieb 

berechtigt, vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 30 Prozent der 

Buchungssumme zu verlangen. Er ist zudem berechtigt, während des 

Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer 

Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu 

verlangen. 

Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne 

Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht 

innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung 

leistet. Ist der Gast Verbraucher, so gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in 

der Rechnung besonders hingewiesen wurde. 

Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber 

Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins und im 

Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% 

über dem Basiszins geltend zu machen. 

Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren 

Schadens vorbehalten. 

Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine 

Mahngebühr von 5,00 Euro erheben. 

3.2 Kreditkarten, Schecks und sonstige Zahlungsmittel 

Es steht dem Beherbergungsbetrieb in jedem einzelnen Fall frei, ob und 

welche Kreditkarte er bei Vorlage akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn 

durch Aushänge oder durch Auskunft des Personals eine grundsätzliche 

Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt wird. 

Die Entgegennahme von Kreditkarten, Schecks oder sonstigen 

Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber. 

3.3 Aufrechnung 

Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen 

festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des 

Beherbergungsbetriebs aufrechnen oder mindern. 

3.4 Sicherheiten 

Bezahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht 

rechtzeitig, so hat der Beherbergungsbetrieb an den vom Gast 

eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen aus 

der erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Er hat damit das Recht, 

die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur Bezahlung 

zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner Ansprüche nach 

den gesetzlichen Regeln zu verwerten. 

4. Leistungsänderung oder Abweichung 

Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu 

einer erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich 

geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung kommen. Derartige Änderungen 

sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht 

erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der vertraglich 

vereinbarten Leistung führen und für die Abweichung eine sachliche 

Rechtfertigung besteht. 

Eine nicht erhebliche und zumutbare Abweichung liegt z.B. in der Regel 

dann vor, wenn der Leistungsträger dem Gast bei einer 

Beherbergungsleistung eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt, 

weil der gemietete Raum unbenutzbar geworden ist oder wichtige 

betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen. 

Der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter sind verpflichtet, den Gast 

unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen bezüglich der 

vertraglich vereinbarten Leistung zu informieren. Dem Gast ist ggf. die 

Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung zu geben oder, falls eine solche 

aus Gründen unmöglich ist, die nicht vom Beherbergungsbetrieb zu 

vertreten sind, ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung anzubieten. 

Ist bei einer Beherbergungsleistung der Beherbergungsbetrieb aus 

dringenden Gründen gezwungen, eine Stornierung vorzunehmen, so ist 

dieser verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Gast unverzüglich ein 

anderes, mindestens gleichwertiges Quartier erhält. Erfolgt die Stornierung 

erst am Anreisetag oder erfährt der Gast erst bei Anreise von der 

Stornierung, hat der Beherbergungsbetrieb innerhalb einer Frist von 4 

Stunden für ein Ersatzquartier zu sorgen. 

Etwaig entstehende Mehrkosten für ein Ersatzquartier gehen zu Lasten des 

jeweiligen Leistungsträgers. 

Im Falle einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbes. 

Minderung und Schadensersatz) unberührt. 

5. Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise 

5.1 Rücktritt des Gastes 

Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch 

Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. 

Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich 

per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. 

Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung 

nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung 

der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. 

Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen 

Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft 

bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur 

anderweitigen Vermietung zu unternehmen. 

Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb 

diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht 

werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in 

Anrechnung bringen zu lassen. 

Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen 

bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Gast an den 

Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: 

Gebuchte Leistung: Quote: 

Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % 

Übernachtung mit Frühstück 80 % 

Halbpension 70 % 

Vollpension 60 % 
Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis 

einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie 

Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. 

Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine 

anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten 

Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die 

im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem 

Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. 

Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung 

des Reiseantritts dringend der Abschluss einer 

Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen. 

5.2 Rücktritt / Kündigung des Beherbergungsbetriebs 

Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der 

Beherbergungsbetrieb innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum 

Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach den 

gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die 

Buchung des Hotels nicht endgültig bestätigt. 

Ein Rücktrittsrecht des Beherbergungsbetriebs besteht ferner dann, wenn 

eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der 

hierfür gesetzten Frist geleistet wird. 

Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom 

Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind 

unter anderem (aber nicht abschließend): 

- die Nichterbringung einer fälligen Leistung 

- die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere 

vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände 

- eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung, 

- die Buchung des Zimmers unter irreführender oder falscher Angabe 

wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder des Zwecks oder 

- wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, 

dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen 

Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des 

Beherbergungsbetriebs oder seiner Gäste in der Öffentlichkeit gefährden 

kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich des 

Beherbergungsbetriebs herrührt. 

Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des 

Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des 

Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzten. 

In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes 

auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. 

Ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Ersatz eines ihm 

entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im 

Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt. 

6. Vorzeitige Vertragsbeendigung 

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem 

Ablauf der vereinbarten Zeit. 

Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der 

Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf die volle Buchungssumme 

unberührt. Der Beherbergungsbetrieb wird sich jedoch im Rahmen seines 

gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der 

vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung 

bemühen, wobei er insoweit nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen 

zu unternehmen. 

Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb. 

7. Haftung 

7.1 Haftung für vertragliche Verpflichtungen 

Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen 

Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. 

Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. 

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des 

Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die 

Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer 

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des 

Beherbergungsbetriebs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen 

oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des 

Beherbergungsbetriebs beruhen. 

Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem 

Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Hotel 

übernommenen Garantie. 

Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs steht die eines 

gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 

Bei Auftreten von Störungen oder Mängel an den Leistungen des 

Beherbergungsbetriebs, wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche 

Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. 

Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu 

beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der 

Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf die Möglichkeit 

der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 

7.2 Haftung für eingebrachte Sachen 

Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Gast nach 

den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum Hundertfachen des 

Zimmerpreises, höchstens € 3.500,- sowie für Geld, Wertpapiere und 

Kostbarkeiten bis zu € 800,-. 

Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 

€ 10.000,00 im Hotelsafe oder bis zu einem Wert von € 800,00 im 

Zimmersafe aufbewahrt werden. Der Beherbergungsbetrieb empfiehlt, von 

dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 

Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der 

Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem 

Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende 

Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten vorstehende Ziff. 7.1 Abs. 2 bis 

4 entsprechend. 

7.3 Parkplatzschäden 

Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz in der Garage 

oder auf einem Parkplatz des Beherbergungsbetriebs zur Verfügung gestellt, 

so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine 

Überwachungspflicht seitens des Beherbergungsbetriebs entsteht nicht. 

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des 

Beherbergungsbetriebs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und 

deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober 

Fahrlässigkeit seinerseits. Ziff. 7.1 Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend. 

7.4 Weckaufträge, Post und Warensendungen 

Weckaufträge werden vom Beherbergungsbetrieb mit größter Sorgfalt 

ausgeführt. 

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt 

behandelt. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt die Zustellung, 

Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung 

derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 

8. Verjährung 

8.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetrieb, gleich aus 
welchem Rechtsgrund – ausgenommen Ansprüche aus einer unerlaubten 

Handlung – verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten 

Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln. 

8.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch 

entstanden ist und der Gast von den Anspruch begründenden Umständen 

und dem Beherbergungsbetrieb als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne 

grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 

8.3 Schweben zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb 

Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden 

Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der 

Beherbergungsbetrieb die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die 

Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 

9. Datenschutz 

9.1 Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten 

ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Alle Daten der 

Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des 

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes 

(TDDSG) gespeichert und verarbeitet. 

9.2 Der Gast hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, 

Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. 

9.3 Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur 

zur Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur 

Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der 

Beherbergungsbetrieb berechtigt, zur Durchführung von Anfragen, 

Buchungen und zur Zahlungsabwicklung diese Daten auch an Dritte 

weiterzugeben. 

9.4 Der Beherbergungsbetrieb ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen 

personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der 

Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. 

Dienstleistungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf 

kann jederzeit formlos gegenüber dem Beherbergungsbetrieb erklärt 

werden. 

10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder 

dieser Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen 

schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den 

Kunden sind unwirksam. 

10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 

Beherbergungsbetrieb und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder 

Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht 

Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist 

ausgeschlossen. 

10.3 Klagen gegen den Beherbergungsbetrieb sind an dessen Sitz zu erheben. 

10.4 Für Klagen des Beherbergungsbetriebs gegen den Gast ist dessen Wohnsitz 

maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, 

juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, 

die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen 

Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder 

gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

In diesen Fällen ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs maßgebend. 

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird 

dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im 

übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

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